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Der Tod eines geliebten Menschen ist immer ein schwerer Schlag. Doch neben der Trauer kommen oft viele Fragen und organisatorische Aufgaben auf die Hinterbliebenen zu. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Erbrecht. Wer erbt was? Was ist zu tun und welche Fristen sind zu beachten? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte zum Erbrecht in Bleckede.
Was regelt das Erbrecht?
Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen eines Verstorbenen passiert. Es legt fest, wer in welcher Reihenfolge und zu welchen Anteilen erbt. Grundsätzlich gilt dabei die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass zunächst die nächsten Angehörigen erben, also Ehepartner, Kinder und Enkel. Sind diese nicht vorhanden, kommen entferntere Verwandte wie Eltern, Geschwister, Onkel und Tanten zum Zuge.
Der Erblasser hat aber auch die Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und seine Erben selbst zu bestimmen. Das geschieht durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Hier kann der Erblasser festlegen, wer was und zu welchen Teilen erhalten soll. Dabei ist er grundsätzlich frei in seiner Entscheidung, muss aber die Pflichtteile für enge Angehörige berücksichtigen.
Wer erbt was? Die gesetzliche Erbfolge
Liegt keine abweichende Verfügung des Erblassers vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese sieht folgende Erbordnung vor:
- Ehepartner und Kinder (1. Ordnung)
- Eltern und deren Kinder (2. Ordnung)
- Großeltern und deren Kinder (3. Ordnung)
- Urgroßeltern und deren Kinder (4. Ordnung)
Der Ehepartner erbt neben den Kindern. Wie hoch sein Erbteil ausfällt, hängt vom Güterstand der Ehe ab. Im Regelfall, der Zugewinngemeinschaft, erbt der überlebende Partner neben einem Kind die Hälfte, neben zwei Kindern ein Drittel und neben drei oder mehr Kindern ein Viertel des Nachlasses.
Ist der Erblasser kinderlos geblieben und waren die Eltern bereits vorverstorben, treten an deren Stelle die Geschwister des Erblassers und deren Kinder (Nichten und Neffen).
Gleiches gilt in den entfernteren Ordnungen: An die Stelle vorverstorbener Erben treten deren Kinder, die sogenannten Ersatzerben. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das Erbe in der Familie bleibt und nicht an den Staat fällt.
Wie setze ich meinen Erben ein? Das Testament
Wer seine Erben selbst bestimmen möchte, kann dies in einem Testament tun. Grundsätzlich gibt es zwei Formen des Testaments: das eigenhändige und das öffentliche Testament.
Ein eigenhändiges oder auch privatschriftliches Testament muss vom Erblasser vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Es kann jederzeit ohne Zeugen erstellt werden und ist an keine weitere Form gebunden. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass es verloren geht oder nicht gefunden wird.
Deshalb empfiehlt sich in vielen Fällen ein öffentliches Testament. Dieses wird entweder von einem Notar aufgesetzt oder beim Nachlassgericht hinterlegt. So ist sichergestellt, dass es im Erbfall auch tatsächlich eröffnet und vollstreckt wird.
In Bleckede stehen dir verschiedene Notare und das Nachlassgericht für die Erstellung und Hinterlegung eines Testaments zur Verfügung. Sie beraten dich bei der Formulierung deiner letzten Wünsche und sorgen dafür, dass dein Testament rechtssicher und eindeutig ist.
Was ist zu tun im Erbfall?
Tritt der Erbfall ein, müssen die Hinterbliebenen einige Dinge erledigen. Zunächst muss der Todesfall beim Standesamt gemeldet und eine Sterbeurkunde ausgestellt werden. Mit dieser kann dann das Testament beim Nachlassgericht eröffnet werden. Liegt kein Testament vor, stellt das Gericht einen Erbschein aus, der die gesetzlichen Erben ausweist.
Anschließend müssen die Erben den Nachlass sichten und den Wert des Erbes ermitteln. Dazu gehört auch die Information von Banken, Versicherungen und anderen Vertragspartnern des Verstorbenen. Bestehende Verträge müssen gekündigt oder auf die Erben übertragen werden.
Wichtig ist auch, eventuell bestehende Schulden des Erblassers zu ermitteln. Denn die Erben haften grundsätzlich auch für die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Um nicht mit dem Privatvermögen haften zu müssen, kann eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden.
Nicht zuletzt müssen sich die Erben um steuerliche Fragen kümmern. Je nach Höhe des Erbes und Verwandtschaftsgrad kann Erbschaftsteuer anfallen. Hier gilt es, Fristen zu beachten und die entsprechenden Erklärungen beim Finanzamt abzugeben.
All diese Aufgaben können Hinterbliebene in einer emotional belastenden Situation schnell überfordern. In Bleckede stehen dir verschiedene Ansprechpartner zur Seite, die dich im Erbfall unterstützen und beraten. Dazu gehören Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und die Mitarbeiter der städtischen Behörden.
Erbrecht in Bleckede – kompetente Beratung und Unterstützung
Das Erbrecht ist eine komplexe Materie mit vielen Fallstricken und Besonderheiten. Deshalb ist es ratsam, sich von Experten beraten und begleiten zu lassen, um Fehler und Streitigkeiten zu vermeiden.
In Bleckede findest du verschiedene Ansprechpartner, die dir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die örtlichen Notare sind erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um Testament und Erbvertrag. Sie informieren dich über die rechtlichen Möglichkeiten und helfen dir, deine Wünsche und Vorstellungen rechtssicher umzusetzen.
Auch die Mitarbeiter des Nachlassgerichts stehen dir bei Fragen und Problemen im Erbfall zur Verfügung. Sie eröffnen Testamente, stellen Erbscheine aus und unterstützen dich bei der Abwicklung des Nachlasses.
Nicht zuletzt gibt es in Bleckede verschiedene Rechtsanwälte und Steuerberater, die auf Erbrecht spezialisiert sind. Sie beraten dich zu allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten des Erbfalls und vertreten deine Interessen, wenn es zu Streitigkeiten oder Unklarheiten kommt.
Fazit
Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer schmerzhaft. Doch mit einer vorausschauenden Planung und der richtigen Unterstützung lässt sich zumindest die rechtliche und organisatorische Seite des Erbfalls meistern.
In Bleckede findest du kompetente Ansprechpartner, die dich bei allen Fragen und Aufgaben rund um das Thema Erbrecht begleiten. Sie helfen dir, deinen Nachlass sinnvoll zu regeln und im Erbfall den Überblick zu behalten. So kannst du dich auf das Wesentliche konzentrieren: die Erinnerung an den geliebten Menschen und die Trauer um ihn.
Häufige Fragen zum Erbrecht in Bleckede
Was passiert, wenn es kein Testament gibt?
Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese sieht eine festgelegte Reihenfolge der Erben vor, angefangen bei Ehepartnern und Kindern über Eltern und Geschwister bis hin zu entfernteren Verwandten. Das Nachlassgericht stellt in diesem Fall einen Erbschein aus, der die Erben ausweist.
Kann ich enterbt werden?
Grundsätzlich hat jeder das Recht, seinen Nachlass frei zu regeln. Allerdings sieht das Gesetz Pflichtteilsansprüche für enge Angehörige vor. Kinder, Ehepartner und unter Umständen auch Eltern haben Anspruch auf einen Teil des Erbes, selbst wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Eine vollständige Enterbung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Wer hilft mir im Erbfall in Bleckede?
In Bleckede findest du verschiedene Ansprechpartner, die dich im Erbfall unterstützen und beraten. Dazu gehören die Mitarbeiter des Nachlassgerichts, Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater. Sie helfen dir bei der Abwicklung des Nachlasses, der Regelung rechtlicher und steuerlicher Fragen und der Beilegung von Streitigkeiten.
Was kostet die Erbschaftsteuer?
Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Wert des Erbes und vom Verwandtschaftsgrad ab. Für Ehegatten und Kinder gelten hohe Freibeträge, sodass in vielen Fällen keine Steuer anfällt. Bei entfernteren Verwandten und nicht verwandten Erben können dagegen Steuersätze von bis zu 50 Prozent anfallen. Hier ist eine individuelle Beratung durch einen Steuerexperten unerlässlich.
Wann muss ich das Erbe ausschlagen?
Wenn du ein Erbe nicht annehmen möchtest, musst du es aktiv ausschlagen. Dafür hast du eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden und ist unwiderruflich. Lässt du die Frist verstreichen, gilt das Erbe als angenommen, mit allen Rechten und Pflichten. Deshalb solltest du dich im Zweifel frühzeitig beraten lassen.
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