Inhaltsverzeichnis
- Wer erbt? Die gesetzliche Erbfolge
- Den eigenen Nachlass regeln – das Testament
- Pflichtteile und Enterbung – die Grenzen der Testierfreiheit
- Der Erbfall tritt ein – was ist zu tun?
- Erbschaftsteuer – was der Fiskus beachtet
- Erbrecht in Boostedt – an der Seite der Bürger:innen
- Dein Ansprechpartner in Sachen Erbrecht
- FAQ – Häufige Fragen zum Erbrecht in Boostedt
Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer Person nach ihrem Tod passiert. Es bestimmt, wer erbt und wie der Nachlass aufgeteilt wird. Auch in Boostedt ist das Erbrecht ein wichtiges Thema – schließlich möchte jeder sicherstellen, dass das eigene Lebenswerk in gute Hände kommt und die Wünsche für den Erbfall berücksichtigt werden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Erbrechts.
Wer erbt? Die gesetzliche Erbfolge
Wenn der Verstorbene keine Verfügung über seinen Nachlass getroffen hat, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und bestimmt, in welcher Reihenfolge die Angehörigen erben. Dabei wird zwischen verschiedenen Ordnungen unterschieden:
- Erben erster Ordnung sind die Kinder und Enkel des Verstorbenen. Sie erben zu gleichen Teilen. Ist eines der Kinder bereits verstorben, treten dessen Kinder an seine Stelle.
- Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Verstorbenen sowie deren Kinder und Enkel. Auch hier gilt das Prinzip der Gleichberechtigung und der Erbfolge nach Stämmen.
- Erben dritter Ordnung sind die Großeltern des Verstorbenen und deren Nachkommen.
Entferntere Verwandte, wie Urgroßeltern, Tanten, Onkel oder Cousins, zählen zu den Erben vierter Ordnung und kommen nur zum Zug, wenn es keine näheren Angehörigen gibt. Ehepartner haben eine Sonderstellung: Sie erben neben den Verwandten erster Ordnung zu einem Viertel, neben Erben zweiter Ordnung oder neben Großeltern zu einer Hälfte.
Den eigenen Nachlass regeln – das Testament
Wer selbst bestimmen möchte, was mit seinem Vermögen nach dem Tod passiert, kann ein Testament verfassen. Darin kann der Erblasser frei entscheiden, wer welche Teile des Nachlasses erhalten soll. Auch Vermächtnisse an Dritte oder gemeinnützige Organisationen sind möglich.
Für ein rechtsgültiges Testament gibt es jedoch einige formale Vorgaben zu beachten. Es muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Alternativ ist auch ein notarielles Testament möglich, das vom Notar aufgesetzt und beglaubigt wird. In beiden Fällen ist es ratsam, das Testament an einem sicheren Ort zu verwahren und Vertrauenspersonen über die Hinterlegung zu informieren.
Ein Testament kann jederzeit widerrufen oder durch ein neues Testament ersetzt werden. Wer dauerhaft für klare Verhältnisse sorgen möchte, kann auch einen Erbvertrag abschließen. Dieser wird notariell beurkundet und kann nur im gegenseitigen Einverständnis aufgehoben werden.
Pflichtteile und Enterbung – die Grenzen der Testierfreiheit
Auch wenn man in einem Testament frei über sein Vermögen verfügen kann, gibt es doch Grenzen. Bestimmte nahe Angehörige, wie Kinder, Enkel oder Eltern, haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nur in Ausnahmefällen entzogen werden.
Eine Enterbung, also der vollständige Ausschluss eines pflichtteilsberechtigten Erben, ist nur aus schwerwiegenden Gründen möglich. Dazu zählen etwa ein Angriff auf das Leben des Erblassers oder die beharrliche Verweigerung der Familienpflichten. Eine Enterbung muss im Testament ausdrücklich angeordnet und begründet werden.
Der Erbfall tritt ein – was ist zu tun?
Mit dem Tod des Erblassers geht das Vermögen automatisch auf die Erben über. Dennoch gibt es einige Dinge, die zeitnah erledigt werden müssen. Dazu gehören unter anderem:
- Benachrichtigung von Angehörigen, Freunden und Behörden
- Sicherung des Nachlasses und Wertgegenstände
- Beantragung des Erbscheins beim Nachlassgericht
- Prüfung von Versicherungen und laufenden Verträgen
- Abwicklung von Bankkonten und Depots
- Regelung von Bestattung und Trauerfeier
Gerade in der Trauerzeit ist es für Angehörige oft schwierig, den Überblick zu behalten und alle notwendigen Schritte einzuleiten. Hier kann die Unterstützung durch einen erfahrenen Fachanwalt oder einen Bestatter hilfreich sein. Sie kennen die rechtlichen und praktischen Anforderungen und können wertvolle Hilfestellung leisten.
Erbschaftsteuer – was der Fiskus beachtet
Neben der emotionalen Komponente hat ein Erbfall auch steuerliche Konsequenzen. Je nach Höhe des Vermögens und Verwandtschaftsgrad kann eine Erbschaftsteuer anfallen. Dabei gelten folgende Freibeträge:
- Ehegatten: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
- Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten: 20.000 Euro
Auf den Betrag, der diese Freibeträge übersteigt, wird je nach Steuerklasse ein Steuersatz zwischen 7 und 50 Prozent erhoben. Für die Ermittlung der Erbschaftsteuer ist eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt erforderlich. Dieses setzt dann die zu zahlende Steuer per Bescheid fest.
Um die Steuerlast zu reduzieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Dazu gehören unter anderem die Nutzung von Freibeträgen, die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten oder die Einrichtung einer Stiftung. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt kann helfen, die für den Einzelfall beste Lösung zu finden.
Erbrecht in Boostedt – an der Seite der Bürger:innen
Das Erbrecht ist ein komplexes Thema, das viele rechtliche und emotionale Fragen aufwirft. In Boostedt stehen den Bürger:innen kompetente Ansprechpartner zur Seite, die sie in allen Belangen rund um Nachlass und Erbschaft unterstützen – vom Erstellen eines Testaments über die Nachlassabwicklung bis hin zur Erbschaftsteuer.
Die örtlichen Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater verfügen über langjährige Erfahrung und kennen die regionalen Besonderheiten. Sie nehmen sich Zeit für die persönliche Beratung und finden individuelle Lösungen, die den Wünschen und Bedürfnissen ihrer Mandant:innen entsprechen.
Dabei setzen sie auf eine verständliche Kommunikation und transparente Abläufe. Ihr Ziel ist es, den Bürger:innen die Sicherheit zu geben, dass ihr Nachlass in ihrem Sinne geregelt wird und ihre Angehörigen im Erbfall bestmöglich unterstützt werden. Mit Einfühlungsvermögen, Sachverstand und Diskretion stehen sie ihnen in jeder Lebensphase zur Seite.
Dein Ansprechpartner in Sachen Erbrecht
Dein Nachlass liegt dir am Herzen. Du möchtest sicherstellen, dass im Erbfall alles geregelt ist und deine Wünsche beachtet werden. Als dein Ansprechpartner für Erbrecht unterstützen wir dich mit umfassender Expertise und Erfahrung bei der Gestaltung deines letzten Willens.
In einem persönlichen Beratungsgespräch erörtern wir gemeinsam deine Vorstellungen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen. Egal ob du ein Testament aufsetzen, einen Erbvertrag abschließen oder deinen Nachlass vorsorglich regeln möchtest – wir finden für jede Situation die passenden rechtlichen Instrumente.
Auch in Erbschaftsangelegenheiten sind wir für dich da. Wir unterstützen dich bei der Nachlassabwicklung, vom Beantragen des Erbscheins über die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft bis zur Bewältigung der Erbschaftsteuer. Mit Einfühlungsvermögen und Verständnis stehen wir dir in dieser herausfordernden Situation zur Seite.
Unser Anspruch ist es, dir jederzeit als vertrauensvoller Partner zur Verfügung zu stehen. Profitiere von unserer Fachkompetenz und unserem Engagement, damit du in Sachen Erbrecht stets gut beraten bist. Sprich uns an – wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen und dich auf deinem Weg zu begleiten.
FAQ – Häufige Fragen zum Erbrecht in Boostedt
Brauche ich unbedingt ein Testament?
Ein Testament ist nicht verpflichtend, aber sinnvoll, wenn du sicherstellen möchtest, dass dein Nachlass nach deinen Wünschen verteilt wird. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht deinen Vorstellungen entspricht.
Wo bewahre ich mein Testament am besten auf?
Am sichersten ist es, das Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen. So ist gewährleistet, dass es im Erbfall gefunden und berücksichtigt wird. Alternativ kannst du es auch bei einem Notar oder einer Vertrauensperson deponieren.
Was passiert, wenn ich keine nahen Angehörigen habe?
Wenn es weder Verwandte noch Ehegatten oder Lebenspartner gibt, fällt der Nachlass an den Staat. Um dies zu vermeiden, kannst du in einem Testament frei verfügen, wer dein Erbe antreten soll, etwa Freunde oder gemeinnützige Organisationen.
Kann ich mein Testament jederzeit ändern?
Ja, ein Testament kannst du jederzeit widerrufen oder durch ein neues Testament ersetzen. Es gilt immer die zuletzt verfasste Fassung. Bei einem Erbvertrag ist eine Änderung nur im gegenseitigen Einverständnis möglich.
Wer haftet für die Schulden des Verstorbenen?
Grundsätzlich müssen die Erben auch für die Schulden des Erblassers einstehen. Allerdings kann die Haftung auf den Nachlass beschränkt werden. Dazu ist eine Nachlassverwaltung oder ein Insolvenzverfahren erforderlich. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist hier ratsam.
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