Inhaltsverzeichnis
- Gesetzliche Erbfolge – wer erbt, wenn es kein Testament gibt?
- Testamentarische Erbfolge – selbst bestimmen, wer was erbt
- Pflichtteilsrecht – die Mindestbeteiligung für enge Angehörige
- Erbschaftssteuer – wie viel vom Erbe bleibt übrig?
- Erbrecht in Plön – kompetente Beratung und Unterstützung
- Fazit – so klappt die Nachlassregelung in Plön
- Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner in Plön?
Der Tod eines geliebten Menschen ist für die Hinterbliebenen meist mit großer Trauer verbunden. Gleichzeitig müssen in dieser Situation aber auch wichtige rechtliche und finanzielle Fragen geklärt werden. Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen eines Verstorbenen geschieht und wer welche Ansprüche geltend machen kann. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Erbrechts und zeigt, worauf Erblasser und Erben in Plön achten sollten.
Gesetzliche Erbfolge – wer erbt, wenn es kein Testament gibt?
Liegt keine letztwillige Verfügung des Verstorbenen vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese ist in den Paragrafen 1924 bis 1936 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Danach sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen in einer festgelegten Reihenfolge erbberechtigt:
- An erster Stelle stehen die Kinder des Erblassers und deren Nachkommen. Sie erben zu gleichen Teilen.
- Sind keine Abkömmlinge vorhanden, erben die Eltern des Verstorbenen. Leben noch beide Elternteile, erben sie jeweils zur Hälfte.
- Hat der Erblasser weder Kinder noch Eltern hinterlassen, fällt das Erbe an seine Geschwister und deren Kinder.
- Gibt es auch in dieser Gruppe keine Erben, geht das Erbe auf die Großeltern des Verstorbenen über.
- Erst wenn es auch keine erbberechtigten Großeltern mehr gibt, können entferntere Verwandte wie Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen erben.
Wichtig ist: Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen ist immer neben den Verwandten erbberechtigt. Die Höhe seines Erbteils hängt davon ab, mit wem er konkurriert:
- Neben Kindern oder deren Nachkommen erbt der überlebende Partner ein Viertel.
- Neben Eltern, Geschwistern oder Großeltern des Erblassers beträgt sein Erbteil die Hälfte.
- Sind weder Kinder, Eltern, Geschwister noch Großeltern vorhanden, erhält der Ehepartner/Lebenspartner die gesamte Erbschaft.
Zusätzlich zum Erbteil hat der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner einen Anspruch auf den sogenannten „Voraus“. Das bedeutet, dass ihm die Gegenstände, die zum ehelichen Haushalt gehören, sowie Hochzeitsgeschenke komplett zustehen – unabhängig von der Höhe seines Erbteils.
Testamentarische Erbfolge – selbst bestimmen, wer was erbt
Möchte man nicht, dass das eigene Vermögen nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt wird, kann man zu Lebzeiten selbst festlegen, wer was erben soll. Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
- Einzeltestament: Der Erblasser erstellt alleine ein Testament, in dem er seine Erben und deren Erbteile benennt.
- Gemeinschaftliches Testament: Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können ein gemeinsames Testament errichten, in dem sie sich gegenseitig zu Erben einsetzen.
- Erbvertrag: Hierbei handelt es sich um einen notariell beurkundeten Vertrag, in dem der Erblasser einen oder mehrere Erben verbindlich einsetzt. Ein Erbvertrag kann nur mit Zustimmung des Vertragspartners widerrufen werden.
Ein rechtsgültiges Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Wer sichergehen möchte, dass sein letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird, kann das Testament notariell beurkunden lassen oder beim Nachlassgericht hinterlegen.
Wichtig ist, das Testament regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Denn Änderungen in den familiären oder finanziellen Verhältnissen können dazu führen, dass die ursprünglichen Verfügungen nicht mehr dem eigenen Willen entsprechen.
Pflichtteilsrecht – die Mindestbeteiligung für enge Angehörige
Auch wenn man in seinem Testament frei bestimmen kann, wer was erben soll, gibt es eine Grenze: Das Pflichtteilsrecht sichert bestimmten nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Erbe zu. Dazu gehören:
- die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel etc.)
- die Eltern des Erblassers
- der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner
Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Hat der Erblasser also seinen Ehepartner und seine zwei Kinder im Testament enterbt, stehen jedem von ihnen ein Sechstel des Nachlasses als Pflichtteil zu (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils von einem Drittel).
Wichtig: Der Pflichtteil ist immer ein Geldanspruch, kein Anspruch auf konkrete Nachlassgegenstände. Der oder die Erben müssen den Pflichtteil also in Geld auszahlen.
Es gibt nur wenige Gründe, aus denen Pflichtteilsberechtigte enterbt werden können, zum Beispiel wenn sie dem Erblasser nach dem Leben getrachtet oder sich einer schweren Straftat gegen ihn schuldig gemacht haben. Allerdings sind die Hürden für einen Pflichtteilsentzug sehr hoch und die Enterbung muss explizit im Testament begründet werden.
Erbschaftssteuer – wie viel vom Erbe bleibt übrig?
Wer eine Erbschaft macht, muss in vielen Fällen auch Erbschaftssteuer zahlen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Es gelten folgende Freibeträge:
- Ehepartner/Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen: 100.000 Euro
- Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten: 20.000 Euro
- Übrige Erwerber: 20.000 Euro
Erst wenn der jeweilige Freibetrag überschritten ist, fällt Erbschaftssteuer an. Der Steuersatz liegt zwischen 7 und 50 Prozent, je nach Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs und Steuerklasse. In den Steuerklassen I und II (Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern) sind die Steuersätze deutlich niedriger als in Steuerklasse III (alle übrigen Erwerber).
Um Streit unter den Erben zu vermeiden und eine steueroptimale Nachfolge zu gestalten, ist es ratsam, sich schon zu Lebzeiten Gedanken über die Verteilung des Vermögens zu machen. Dabei sollte man auch prüfen, ob es sinnvoll ist, schon zu Lebzeiten Teile des Vermögens auf die künftigen Erben zu übertragen, um die Freibeträge optimal auszunutzen.
Erbrecht in Plön – kompetente Beratung und Unterstützung
Das Erbrecht ist eine komplexe Materie mit vielen Fallstricken. Erblasser und Erben sollten sich daher unbedingt professionell beraten lassen, um Fehler zu vermeiden und die Vermögensnachfolge optimal zu gestalten. In Plön und Umgebung gibt es eine Reihe von kompetenten Ansprechpartnern, die bei allen Fragen rund ums Erbrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Dazu gehören in erster Linie die örtlichen Notare. Sie sind die Experten in Sachen Erbrecht und können bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, aber auch bei der Nachlassabwicklung und der Auseinandersetzung unter den Erben wertvolle Unterstützung leisten. In Plön sind mehrere Notarkanzleien ansässig, die sich auf Erbrecht spezialisiert haben.
Auch die Banken und Sparkassen vor Ort bieten häufig Beratung und Service rund um die Themen Erben und Vererben an. Sie unterstützen beim Aufsetzen von Testamenten und Verträgen, bei der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten und bei der steuerlichen Gestaltung der Nachfolge.
Nicht zuletzt gibt es in Plön auch spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich mit Erbrecht auskennen. Sie können insbesondere dann eine große Hilfe sein, wenn es nach dem Tod des Erblassers zu Streitigkeiten unter den Erben kommt oder wenn Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden sollen.
Unabhängig davon, an wen man sich wendet – wichtig ist, dass man sich früh genug um die Gestaltung seines Nachlasses kümmert. Denn nur wenn alles geregelt ist, können die Hinterbliebenen in Ruhe trauern, ohne sich um rechtliche und finanzielle Fragen sorgen zu müssen.
Fazit – so klappt die Nachlassregelung in Plön
Das Erbrecht mag kompliziert sein – mit der richtigen Vorbereitung und Beratung kann aber jeder seine Vermögensnachfolge optimal gestalten. Für Erblasser in Plön gilt:
- Machen Sie sich frühzeitig Gedanken darüber, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod passieren soll.
- Prüfen Sie, ob die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen entspricht oder ob Sie ein Testament errichten möchten.
- Berücksichtigen Sie dabei auch die Pflichtteilsansprüche Ihrer nächsten Angehörigen.
- Ziehen Sie steuerliche Aspekte mit in Betracht und nutzen Sie Freibeträge optimal aus.
- Lassen Sie sich von einem Notar, einer Bank oder einem spezialisierten Anwalt in Plön beraten.
- Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre Verfügungen regelmäßig.
Und für die Erben gilt:
- Lassen Sie sich ausführlich zu Ihren Rechten und Pflichten beraten.
- Prüfen Sie, ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht, wenn Sie enterbt wurden.
- Beachten Sie die Fristen für die Ausschlagung einer Erbschaft oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (sechs Wochen ab Kenntnis der Erbschaft).
- Stimmen Sie sich mit den Miterben ab, um Streitigkeiten zu vermeiden.
- Holen Sie sich Unterstützung bei der Abwicklung des Nachlasses, etwa durch einen Anwalt oder Steuerberater.
Mit umsichtiger Planung und kompetenter Beratung durch die Experten vor Ort steht einer reibungslosen Nachlassregelung in Plön nichts mehr im Wege. So können sich Erblasser und Erben gleichermaßen darauf verlassen, dass alles so geregelt wird, wie es sein soll.
Wie finde ich den richtigen Ansprechpartner in Plön?
Die Auswahl des richtigen Beraters oder der richtigen Beraterin in Erbschaftsfragen will gut überlegt sein. Schließlich geht es um sehr persönliche und oft auch emotionale Themen. Neben der fachlichen Kompetenz sollte der Ansprechpartner also auch menschlich zu einem passen.
Ein guter erster Anlaufpunkt kann die eigene Hausbank oder Sparkasse sein. Viele Kreditinstitute haben speziell geschulte Berater, die sich mit Erbschaftsfragen auskennen und oft auch Kontakte zu Notaren und Anwälten vermitteln können.
Wer bereits einen Notar oder Rechtsanwalt seines Vertrauens hat, ist dort ebenfalls an der richtigen Adresse. Ansonsten lohnt es sich, in Familie und Freundeskreis nach Empfehlungen zu fragen oder im Internet nach spezialisierten Kanzleien in der Region zu suchen.
Ein persönliches Vorgespräch hilft, einen Eindruck vom Berater und seiner Arbeitsweise zu bekommen. In Plön und Umgebung gibt es eine ganze Reihe von Kanzleien, die sich auf Erbrecht spezialisiert haben und kompetent Auskunft geben.
Letztlich kommt es aber auf das individuelle Vertrauensverhältnis an. Nur wenn man sich gut aufgehoben und verstanden fühlt, kann man offen über die eigenen Wünsche und Vorstellungen sprechen. Dafür sollte man sich die nötige Zeit nehmen und im Zweifel auch einen zweiten oder dritten Anlauf wagen.
So findet am Ende jeder den passenden Partner an seiner Seite, um die Vermögensnachfolge optimal zu regeln – ganz gleich, ob man in Plön lebt oder anderswo in Deutschland.
Nimm bei Fragen gerne Kontakt mit uns auf:
gewusst-wo GmbH & Co. KG