Familienrecht, Anwalt, Rechte, Streit, Konflikte, Kompromisse, Verträge
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Kompetente Beratung und Unterstützung in schwierigen Zeiten durch Rechtsanwalt Markus Dönne

Ein Ratgeber von Rechtsanwalt Markus Dönne

Familienrecht, Anwalt, Rechte, Streit, Konflikte, Kompromisse, Verträge
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Das Familienrecht ist nicht nur ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, es ist auch eines der emotionalsten Rechtsgebiete überhaupt.

Zum Familienrecht zählen verschiedene Bereiche, insbesondere aber:

  • Trennung und Scheidung
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Vaterschaftsanfechtung und -feststellung

Darüber hinaus bin ich auch im Erbrecht und im allgemeinen Zivilrecht tätig und kann Sie daher umfassend zu allen rechtlichen Fragen rund um Familie und Vermögen beraten.

Geht eine Beziehung oder Ehe in die Brüche, stehen die Beteiligten oft vor großen Herausforderungen – sowohl emotional als auch rechtlich.

Nicht selten fühlt sich einer der Partner benachteiligt oder versucht selbst, den anderen Ehegatten im Scheidungsverfahren oder schon im Zusammenhang mit der Trennung „über den Tisch zu ziehen“.

Dann – und auch wenn Sie sich einvernehmlich getrennt haben – gilt:

Professioneller Rechtsrat ist im Falle einer Trennung und beabsichtigten Scheidung unerlässlich.

Eine Trennung oder Scheidung ist immer eine schwierige und belastende Situation für alle Beteiligten. Neben der emotionalen Verarbeitung gilt es auch, viele rechtliche und finanzielle Fragen zu klären.

Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt?
Wer bleibt in der Ehewohnung?
Und wie wird der Unterhalt für die Kinder geregelt?

Aber auch schon vor Eingehung einer Ehe kann es, auch wenn Problemstellungen weit entfernt oder ausgeschlossen erscheinen, sinnvoll sein, über mögliche Folgen einer späteren Trennung nachzudenken und zukunftssichere Vereinbarungen zu treffen, um eine Benachteiligung eines Ehegatten im Falle einer späteren Trennung auszuschließen.

Gerade bei erheblich unterschiedlichen Vermögensverhältnissen bei Eingehung der Ehe kann man so friedenserhaltene Regelungen zu/vor Beginn der Ehe treffen.

Auch kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig Gedanken über den Güterstand, der für eine Ehe gewählt werden kann (gesetzlich: Zugewinngemeinschaft; wählbar: z.B. Gütertrennung oder Gütergemeinschaft), zu machen.

Dabei kann es sich anbieten, einen Ehevertrag, Partnervertrag oder eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen.
Hierzu kann ich wertvolle Tipps geben und darüber aufklären, worauf sie achten müssen.
Gerne entwerfe ich eine Vereinbarung/einen Vertrag auch nach Ihren Wünschen.

Eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kann aber auch geschlossen werden, wenn eine Trennung der Eheleute unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. Hierdurch kann man möglichen Streitigkeiten im Falle einer Scheidung – die ja nicht zwingend ist- ebenso vorbeugen wie beiderseits nicht gewünschten Problemstellungen.

Eine individuelle Beratung und Unterstützung durch einen erfahrenen Familienrechtler ist daher zu empfehlen und im Zweifel deutlich günstiger als ein ansonsten aufgrund Unwissenheit und Unerfahrenheit möglicherweise eintretender erheblicher finanzieller Nachteil.

Haben beide Elternteile nach der Scheidung das Recht auf Umgang mit den Kindern?

Ja, grundsätzlich haben beide Elternteile das Recht auf Umgang mit ihren Kindern, auch wenn sie nicht mehr zusammenleben. Das Umgangsrecht kann nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden, insbesondere wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
In der Regel wird das Umgangsrecht entweder einvernehmlich zwischen den Eltern geregelt oder im Streitfall durch das Familiengericht auf Antrag festgelegt.

Recht, Anwalt, Familienrecht, Gesetz
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Gibt es eine Alternative zur Scheidung

Im Regelfall kommt eine Annullierung einer Ehe nicht in Betracht.

Wenn sie verheiratet sind und die Ehe beenden möchten, gibt es daher keine Alternative zur Scheidung.

Natürlich können Sie auch einfach getrennter Wege gehen und sich -auch über Jahre - nicht scheiden lassen. Dies hat - wenn man sich also z.B. erst 20 Jahre nach der Trennung scheiden lassen möchte - den Nachteil für den Besserverdienenden, dass auch die während der langen Trennungszeit erwirtschafteten Rentenanwartschaften -wie üblich Halbteilungsgrundsatz- bei Durchführung der Scheidung hälftig geteilt werden, die Rente des einen Ehegatten dann zugunsten des anderen geringer ausfällt.

Rechtsanwalt Dönne – Ihr kompetenter Partner für Familienrecht in Münster und Greven

Ich bin seit vielen Jahren als Rechtsanwalt im Familienrecht tätig und habe in dieser Zeit schon viele Mandanten/Paare in Münster, Greven und Umgebung in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten beraten und vertreten.

Mir ist es wichtig, dass sie sich bei mir gut aufgehoben und von mir gut vertreten fühlen.

Deshalb stehe ich Ihnen während des gesamten Trennung-Entscheidungsprozesses als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite und vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck und Engagement.

Durch meine langjährige Erfahrung und mein Verhandlungsgeschick gelingt es mir oft, auch in festgefahrenen Situationen, eine gütliche Einigung zu erzielen.

Kosten eines Beratungsgesprächs und eines Scheidungsverfahrens

Gerne können Sie mich unverbindlich in meinen Kanzleiräumen in Greven besuchen und ihre Anliegen mit mir besprechen. In einem persönlichen, ausführlichen Erstgespräch nehme ich mir Zeit für Sie, lerne Sie und Ihre Situation kennen und zeige Ihnen mögliche Lösungswege auf.

Die Kosten für eine solche Erstberatung sind begrenzt auf 190 € plus Mehrwertsteuer (also auf insgesamt 226,10 €) und damit überschaubar. Es entstehen keine weiteren Verpflichtungen.

Selbstverständliche informiere ich Sie in diesem Gespräch auch über die Kosten eines Scheidungsverfahrens und auch -sollte dies in Betracht kommen- über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren.

Verfahrenskostenhilfe kann beantragt werden, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten selbst zu tragen. In diesem Falle übernimmt der Staat auf Antrag die entstehenden Kosten.

Ob als sog. Selbstzahler oder mit Verfahrenskostenhilfe:

Ich übernehme gerne Ihre Vertretung

und trage als Ihr Rechtsanwalt zur Erarbeitung guter einvernehmlicher Lösungen bei, stelle aber auch erforderliche Anträge bei dem zuständigen Familiengericht, vertrete Sie also außergerichtlich ebenso wie in einem Rechtsstreit vor dem Familiengericht.
Unnötige -für die Partei kräftezehrende und kostenträchtige- Streitigkeiten sollten dabei im Interesse der Parteien und natürlich auch gemeinsamer Kinder nach Möglichkeit vermieden werden.

Rechtsanwalt Markus Dönne

Kompetente außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Scheidungs-, Ehe- und Familiensachen

Weitere und ausführliche Informationen finden Sie auf:

www.rechtsanwalt-greven.de.

Gerne können Sie mich kontaktieren, wenn Sie einen Beratungstermin wünschen!

Rechtsanwalt Markus Dönne
Marktstraße 30
48268 Greven

Telefon: 02571 1717
E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-greven.de
https://www.rechtsanwalt-greven.de/

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